In Deutschland ist die Newcastle-Krankheit (ND) nach über 30 Jahren wieder aufgetaucht, und das in mehreren Landkreisen, darunter Mühldorf, Erding, Rottal-Inn und Brandenburg. Diese hochansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Hühner und Puten und zeigt sich durch Symptome wie Durchfall, Atemnot, Lähmungen, Augenentzündungen und einen drastischen Rückgang der Legeleistung. Regulär verenden die Tiere an der Erkrankung, was die Situation für Geflügelhalter äußerst ernst macht. In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner, unabhängig von der Betriebsgröße, um dem Virus Einhalt zu gebieten. Die Impfung kann über das Trinkwasser oder durch Injektion durch einen Tierarzt erfolgen. Es gibt jedoch keine Hinweise auf großflächige Erkrankungen bei Wildvögeln, was einen kleinen Lichtblick darstellt.

Alle Geflügelhaltungen müssen beim Veterinäramt gemeldet werden. Tierhalter sind aufgerufen, den Impfschutz ihrer Tiere regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Die Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei von großer Bedeutung: Dazu gehören die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, das Betreten der Stallungen nur mit betriebsinternen Schutzkleidungen und Schuhen sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen. Bei einem Nachweis der Newcastle-Krankheit müssen alle Tiere des betroffenen Bestands getötet werden, und es werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, um die Geflügelbestände zu überwachen.

Die Wichtigkeit der Impfung

Die Newcastle-Krankheit ist nicht nur gefährlich für die Tiere, sondern auch der Seuchenschutz basiert auf Vorbeugung, da es keine Behandlung für infizierte Tiere gibt. Laut Dr. Jens Hübel vom LAVG Brandenburg ist der Impfschutz entscheidend, um Ausbrüche zu verhindern und die Krankheitsverläufe zu reduzieren. Die Impfung verringert die Virusausscheidung und senkt somit das Risiko einer Weiterverbreitung. Auch für geschwächte Tiere hat die Impfung epidemiologische Bedeutung, da geimpfte Elterntiere Antikörper auf ihre Nachkommen übertragen und diese somit geschützt sind.

Die Anforderungen an Tierimpfstoffe sind streng, und sie werden regelmäßig angepasst, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Impfreaktionen sind meist mild und der Nutzen überwiegt die Risiken. Für gewerbsmäßige Tierhalter sowie beauftragte Personen gibt es Ausnahmen, während private Hobbyhalter Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit selbst anwenden dürfen, sofern diese über das Trinkwasser verabreicht werden. Es ist wichtig, die Impfungen unter tierärztlicher Anleitung durchzuführen und die entsprechenden Dokumentations- und Meldepflichten gegenüber der Tierseuchenkasse einzuhalten.

Aktuelle Gefährdungslage

Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen bleibt angespannt. Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die Viren wurden als Genotyp VII.1.1 identifiziert, der derzeit vor allem in Osteuropa vorkommt. Geflügelhalter sind daher aufgefordert, die Pflichtimpfungen in ihren Beständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind in der Verantwortung, ihre Impfungen zu kontrollieren. Besonders in Zeiten der Newcastle-Krankheit sollte das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus durch gezielte Biosicherheitsmaßnahmen minimiert werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Kontrolle von Personenkontakten und der Austausch von Gegenständen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden sollte umgehend eine Laboruntersuchung auf Newcastle-Krankheit eingeleitet werden. Die Situation ist ernst, und die Geflügel- sowie andere Vogelhaltungen, wie Zoos und Tierparks, stehen unter erheblichem Druck durch die Newcastle-Krankheit und die weiterhin in Deutschland auftretende hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5.

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen ist es ratsam, die offiziellen Quellen zu konsultieren. Weitere Details können etwa hier nachgelesen werden: PNP, Geflügelnews und FLI.