Heute erreicht uns eine besorgniserregende Nachricht aus Bayern. In der Region um den Ismaninger Speichersee im Landkreis München wurden zahlreiche Wildvögel mit der Geflügelpest, auch bekannt als aviäre Influenza, nachgewiesen. Der erste Fall im Landkreis Deggendorf ist damit offiziell bestätigt worden, wie das Wochenblatt berichtet.

Als Reaktion auf diesen Ausbruch hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die Biosicherheitsmaßnahmen vorschreibt. Zu den betroffenen Gemeinden gehören Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring. Eine der zentralen Maßnahmen ist die Aufstallungspflicht für Geflügel: Hühner, Enten, Gänse und andere Vogelarten müssen ab sofort in geschlossenen Ställen oder gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Kontakt zu möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur gewerbliche Betriebe, sondern auch kleine Hobbyhaltungen. Die Gesundheit der Tiere steht auf dem Spiel, besonders da die Viruslast in der Umgebung hoch ist, insbesondere an Gewässern, wo sich Zugvögel aufhalten. Auch in Niedersachsen stehen Geflügelhalter vor Herausforderungen: Dort wurden seit September 2025 zahlreiche Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) gemeldet, wobei Landkreise unter Sperrzonen und Auflagen stehen. Der Berichterstattung von Tierseucheninfo Niedersachsen zufolge gab es bereits über 121 HI-AI-Ausbrüche in mehreren Bundesländern.

Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen

Um die Situation zu entschärfen, ist es für Geflügelhalter unerlässlich, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Laut dem LGL Bayern gehören dazu folgende Punkte:

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  • Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen.
  • Tragen geeigneter Schutzkleidung und Wechsel des Schuhwerks vor Stallbetreten.
  • Hygienische Handreinigung vor dem Kontakt mit Tieren.
  • Verwendung von Desinfektionsmatten und -bädern.

Besonders Wildvögel gelten als Reservoir für die Geflügelpest-Erreger, weshalb ein strikter Kontaktvermeidung zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln wichtig ist. Die Behörde kann die Aufstallung von Geflügel anordnen, und diese basiert auf einer Risikobewertung, die unter anderem die lokale Gegebenheiten, Wildvogelvorkommen und die Dichte der Geflügelbestände berücksichtigt. Auch das Lagern und Füttern von Futtermitteln ist entscheidend: Diese sollten so gelagert werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Die Situation bleibt angespannt, und die Geflügelhalter werden aufgefordert, besonders aufmerksam zu sein und im Falle von Verlusten oder Parasitenbefall sofort tierärztliche Untersuchungen durchzuführen. Nur durch konsequente Einhaltung aller Maßnahmen kann der Ausbreitung dieses gefährlichen Virus Einhalt geboten werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Gemeinden diese Herausforderung meistern und eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden kann. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, wie sich die Situation entwickelt.

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