Im Landkreis Dachau ist die beklemmende Situation rund um die Geflügelpest, die am 11. März dieses Jahres in einem Geflügelbetrieb in Wiedenzhausen ausgebrochen war, unter Kontrolle. Dank der frühzeitigen Meldung des Betriebsinhabers konnten rasch die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Nun wurde die Stallpflicht, die seitdem galt, aufgehoben. Dies bezieht sich ebenfalls auf die Betriebe im benachbarten Landkreis Fürstenfeldbruck, die sich in der Überwachungszone befinden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Das Veterinäramt in Dachau hatte nach dem Ausbruch eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet. Bei umfangreichen Kontrollen und Probenahmen aus verschiedenen Geflügelhaltungen, darunter 49 im Landkreis Fürstenfeldbruck, konnte kein weiterer positiver Fall festgestellt werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die Lage im Landkreis, die durch die Geflügelpest stark belastet war.
Geflügelpest – ein ernstzunehmendes Virus
Die Vogelgrippe, auch als klassische Geflügelpest bekannt, stellt eine hochansteckende und potenziell tödliche Viruserkrankung dar. Besonders gefährdet sind Hühner und Puten; die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt zwischen Tieren, sondern auch indirekt über kontaminierte Geräte, Futtermittel oder Personenverkehre. Die Meldungen des Landratsamtes weisen darauf hin, dass infizierte Tiere das Virus bis zu 30 Tage über Kot oder Sekrete absondern.
Im Falle eines Verdachts auf eine Infektion müssen Halter dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden. Die Symptome der Erkrankung sind vielfältig und reichen von Teilnahmslosigkeit über Atemprobleme bis hin zu plötzlichen Versterben von Tieren. Die Möglichkeit der Übertragung auf Menschen besteht zwar, ist jedoch äußerst selten. Gesundheitsrisiken gibt es vor allem für Vögel und Säugetiere, wobei häufig dokumentierte Infektionen meist Sackgassen für das Virus darstellen.
Auf Sicherheit setzen
Die Betriebe wurden an die Wichtigkeit erinnert, ihre Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adressen, aktuell zu halten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass eine vollständige Anmeldung aller Geflügelhaltungen unverzichtbar ist, um schnell auf mögliche Infektionsfälle reagieren zu können. Landrat Stefan Löwl (CSU) dankt allen Beteiligten für die zügige Umsetzung der Maßnahmen und die Unterstützung während dieser Krisenzeit.
Mit der Aufhebung der Stallpflicht gibt es nun wieder bessere Bedingungen für die Geflügelhalter in der Region, doch die hohe Wachsamkeit bleibt. Es gilt, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu respektieren und weiterhin auf mögliche Anzeichen von Erkrankungen zu achten. Die Geflügelwirtschaft in der Region ist auf einem guten Weg, doch das Augenmerk sollte auch weiterhin auf den Schutz der Tiere gelegt werden.