Heute ist der 22.07.2026 und wir schauen uns mal an, was in Bayern so los ist – oder besser gesagt, was nicht los ist. Zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu diesen sogenannten Cum-Cum-Geschäften sehen wir, dass die finanziellen Folgen für den Freistaat immer noch gewaltig sind. Die bayerische Finanzverwaltung hat zwar bei den Cum-Ex-Geschäften einen Großteil des möglichen Steuerschadens aufgearbeitet, aber bei den Cum-Cum-Fällen kommt es einfach nicht voran. Irgendwie komisch, oder?

Der Landtagsabgeordnete Tim Pargent von den Grünen hat die Staatsregierung jetzt mal konkret nach dem potenziellen Steuerausfallrisiko und den bereits zurückgeholten Beträgen gefragt. Und das ist ein ganz schöner Brocken: Das mögliche Gesamt-Steuerausfallrisiko bei Cum-Cum-Geschäften liegt bei unglaublichen 227,85 Millionen Euro! Bislang hat man nur 37,64 Millionen Euro zurückgeholt – das sind gerade mal 16,5% der Fälle. Und was ist mit den restlichen 190 Millionen Euro? Die hängen einfach so im Raum rum, unberührt und vergessen.

Die Rolle von Cum-Ex und Cum-Cum

Aber was sind diese Cum-Cum-Geschäfte überhaupt? Die beziehen sich auf die Erstattung von Steuern auf Dividenden, die nie gezahlt wurden. Man könnte sagen, das ist wie im Supermarkt: Da gibt’s die Pfandbons für Flaschen, die man gar nicht hat. Bei Cum-Ex-Geschäften hingegen wurden Steuerbescheinigungen kopiert, um sich Geld vom Staat auszahlen zu lassen. Eine schöne Masche, die an der Börse und nicht im Supermarkt ablief.

Die Dividenden, die deutsche Aktienkonzerne einmal jährlich ausschütten, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Normalerweise führt die Bank des Unternehmens diese Steuern an das Finanzamt ab, und die Aktionäre bekommen eine Steuerbescheinigung. Bestimmte Anleger, wie zum Beispiel Investmentfonds, sind von dieser Steuer befreit und können sich die Steuerbescheinigung zurückholen. So weit, so gut – aber bei Cum-Ex-Akteuren lief das alles ein bisschen anders. Um den Dividendenstichtag herum haben sie mehrere Wertpapiergeschäfte durchgeführt, um den Eindruck zu erwecken, dass mehrere Personen dieselbe Aktie besitzen. Und zack, schon gab es die Steuerbescheinigungen für fiktive Steuerzahlungen. Eine ganze Schar von Helfern – Geldgeber, Händler, Banker und Steueranwälte – war nötig, um diese Tricks durchzuziehen.

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Ein dringender Handlungsbedarf

Die aktuelle Situation rund um die Cum-Cum-Geschäfte ist alles andere als rosig. Von den insgesamt 227,85 Millionen Euro, die potenziell verloren gegangen sein könnten, ist ein Teil von 39,04 Millionen Euro bereits endgültig verloren, während 16,43 Millionen Euro wegen Insolvenzen nicht mehr vereinnahmt werden können. Und auch die Verjährung von Forderungen in Höhe von 1,29 Millionen Euro spielt eine Rolle. Das ist wie ein riesiges Puzzle, bei dem viele Teile einfach nicht mehr da sind.

Tim Pargent hat daher gefordert, dass die personelle Ausstattung für die Aufarbeitung dieser Cum-Cum-Fälle dringend verbessert wird. Eine zentrale Spezialeinheit könnte helfen, die Sache schneller voranzutreiben. Denn so kann das einfach nicht weitergehen. Die Rückforderungsquote bei Cum-Ex-Geschäften liegt immerhin bei 86,4%, da kann man nicht einfach zuschauen, wie die Cum-Cum-Geschäfte im Sande verlaufen.

Es bleibt zu hoffen, dass die bayerische Finanzverwaltung bald einen Schritt in die richtige Richtung macht. Schließlich geht es hier um viel Geld, das dem Freistaat zusteht – und das ist für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern von Bedeutung.

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