Heute ist der 5.05.2026 und wir blicken auf ein Thema, das uns alle betrifft, ob wir es wollen oder nicht – Geldwäsche. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich einen Cartoon veröffentlicht, der das Phänomen auf humorvolle Art erklärt. Darin wühlen Waschbären in illegalen Geschäften und versuchen, ihr schmutziges Geld zu waschen. Ein bisschen lustig, aber auch bedenklich, denn jährlich werden in Deutschland schätzungsweise 100 Milliarden Euro gewaschen. Das ist nicht nur eine riesige Summe, sondern auch ein Zeichen dafür, wie anfällig unser Land für solche Machenschaften ist, wie Transparency International festgestellt hat. Und nun kommt die EU ins Spiel.

Die EU hat sich entschlossen, ein koordiniertes Vorgehen gegen Geldwäsche einzuleiten. Die neuen Vorschriften, die am 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten, bieten eine einheitliche Grundlage, die das bisherige Geldwäschegesetz (GwG) weitgehend ersetzen wird. Es wird eine neue Behörde, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), eingerichtet, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat und am 1. Juli 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Die Unternehmen, die zu den verpflichteten Berufs- und Unternehmensgruppen gehören – darunter der Finanzsektor, Rechts- und Beratungsberufe, Immobilienmakler, Glücksspielanbieter, Krypto-Dienstleister und Güterhändler bei Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro – müssen sich nun auf neue Prozesse einstellen.

Neue Herausforderungen für Unternehmen

Das bedeutet für viele Unternehmen eine Menge Arbeit. Die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung sollte sinnvoll genutzt werden, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Creditreform erhält bereits zahlreiche Anfragen zur EU-Geldwäscheverordnung. Besonders im Fokus steht dabei die Regelung zur Ermittlung und Identitätsprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie wissen, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht und ob diese Personen finanziellen Sanktionen unterliegen oder politisch exponiert sind. Das klingt kompliziert? Ist es auch. Und es erfordert mehr Informationen und Dokumentation als je zuvor.

Creditreform arbeitet mit Hochdruck an der Anpassung ihrer Services, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Schnittstellen zur Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer sowie andere Services sollen bis Ende des Jahres bereitgestellt werden. Der gesamte KYC-Prozess (Know Your Customer) wird ab der zweiten Jahreshälfte 2027 über die Plattform „Meine Creditreform“ angeboten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Wirksamkeit dieser EU-Geldwäsche-Initiative wird sich erst noch zeigen müssen.

Blick in die Zukunft

Ein Thema, das uns nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland beschäftigt. Es ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung, die wir alle tragen. Wenn wir an die Waschbären denken, die schmutziges Geld durch die Gegend schleppen, wird einem klar, dass es nicht nur um Zahlen geht. Es geht um Vertrauen. Vertrauen in die Märkte, in Unternehmen und in die Integrität unseres Finanzsystems. Also, liebe Leserinnen und Leser, bleiben Sie gespannt und informiert. Diese Entwicklungen betreffen uns alle, und es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Dinge weiterentwickeln und ob wir tatsächlich eine saubere Lösung finden werden.