Stabilisierungsbeihilfen im Landkreis Cham: Ein bitterer Rückschlag für die Kommunen
Heute ist der 30.10.2026 und es ist ein Tag, der für viele Gemeinden im Landkreis Cham nicht den gewünschten Grund zur Freude bringt. Während im Vorjahr Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen noch zusammen stolze 2,4 Millionen Euro an Stabilisierungsbeihilfen erhielten, sieht es in diesem Jahr ganz anders aus. Keine einzige Gemeinde im Landkreis erhielt eine solche Unterstützung. Ein bitterer Rückschlag, der Fragen aufwirft.
Bad Kötzting hat in dieser Runde bewusst keine Beihilfe beantragt, da die Stadt nach mehreren Jahren der Unterstützung die Kriterien für die Förderung nicht mehr erfüllen konnte. Roding hingegen war optimistisch, stellte einen Antrag, wurde jedoch enttäuscht. Bürgermeisterin Alexandra Riedl hatte bereits mit einer Ablehnung gerechnet, da auch ihre Stadt die Voraussetzungen kaum noch erfüllen kann. Und dann ist da noch Waldmünchen: Bürgermeister Wolfgang Kürzinger war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, doch die Stadt hat sich weitgehend entschuldet – ein Schritt in die richtige Richtung, der aber in dieser Situation nicht belohnt wird.
Hintergründe und Ursachen
Der Landtagsabgeordnete Gerhard Hopp sieht den Grund für das Ausbleiben der Beihilfen in der verbesserten finanziellen Lage der Kommunen. Ein positiver Aspekt, könnte man meinen, doch für die betroffenen Städte und Gemeinden ist es eher ernüchternd. Hopp beschreibt das Förderprogramm der Vorjahre als erfolgreich, was in den Ohren der enttäuschten Bürgermeister wie Hohn klingen mag. Klar ist: Für das kommende Jahr sind wieder 250 Millionen Euro Stabilisierungsbeihilfen für die bayerischen Kommunen eingeplant. Aber was nützt das, wenn die Anträge aus dem Landkreis Cham nicht einmal berücksichtigt wurden?
Das Finanzministerium hat klargestellt, dass die Antragsteller aus dem Landkreis Cham die allgemeinen Voraussetzungen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nicht erfüllten. Bis Mitte Dezember sollen die Begründungen für die Entscheidungen allen Antragstellern mitgeteilt werden. Doch was sind eigentlich diese Voraussetzungen? Die Bedarfszuweisungen richten sich nach der finanziellen Lage und den spezifischen Aufgaben der Kommunen und werden als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfen oder verbleibende Zuweisungen gewährt. Stabilisierungshilfen, die seit 2012 existieren, unterstützen strukturschwache Kommunen, die unverschuldet in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Eine konsequente Haushaltskonsolidierung ist dabei unerlässlich – ein Punkt, der in den letzten Jahren vielleicht in den Hintergrund gerückt ist.
Die Anforderungen an die Kommunen
Für eine erfolgreiche Beantragung müssen die Haushalte bis einschließlich 2025 ordnungsgemäß abgerechnet sein, ein beschlossener Haushaltsplan für das laufende Jahr vorliegen, und die Finanzplanung sollte für mindestens drei Folgejahre bestehen. Klingt nach einer Menge Bürokratie, oder? Und dann gibt es noch das Investitionsprogramm, das stimmig und aussagekräftig sein muss. Es ist kein leichtes Unterfangen, besonders für kleinere Gemeinden, die oft mit begrenzten Ressourcen kämpfen.
Die kommenden Fristen für 2026 sind ebenfalls ein Thema: Landkreise müssen ihre Anträge bis spätestens 18. Mai bei der zuständigen Regierung einreichen, während die Städte und Gemeinden bis zum 17. April ihre Anträge bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen müssen. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, und wer einmal in der Bürokratie gefangen ist, weiß, wie schnell die Tage verfliegen können.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Die Kommunen im Landkreis Cham stehen also vor einer Herausforderung. Der Landtagsabgeordnete Julian Preidl will noch klären, warum keine Kommune aus dem Landkreis berücksichtigt wurde. Das ist nur fair – schließlich geht es um wichtige finanzielle Hilfen, die über Wohl und Wehe entscheiden können. Wenn es eine positive Wendung gibt, dann ist es die Tatsache, dass die Zuweisungen nicht auf andere Förderungen des Freistaats Bayern oder des Bundes angerechnet werden. Das eröffnet zumindest die Möglichkeit, verschiedene Förderungen für dieselbe Maßnahme zu kombinieren und so die Eigenanteile zu reduzieren.
Die Diskussion über die Stabilisierungsbeihilfen zeigt einmal mehr, wie eng das Zusammenspiel zwischen finanzieller Gesundheit der Kommunen und den Möglichkeiten staatlicher Unterstützung ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in den kommenden Wochen und Monaten die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gemeinden in der Oberpfalz nicht abgehängt werden. Denn eines ist sicher: Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Cham und Umgebung dürfen nicht aus den Augen verloren werden.
