Bayern kämpft weiter um 190 Millionen Euro aus Cum-Cum-Geschäften!
In Bayern geht es derzeit um eine ganze Menge Geld, genauer gesagt um rund 190 Millionen Euro! Zehn Jahre nach der schicksalhaften Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu den so genannten Cum-Cum-Geschäften ist klar, dass die Folgen für den Freistaat noch lange nicht überwunden sind. Die bayerische Finanzverwaltung hat zwar einen Großteil des Schadens durch Cum-Ex-Geschäfte aufgearbeitet, doch die Cum-Cum-Fälle harren noch ihrer Bearbeitung. Dies wurde bei einer Anfrage vom Landtagsabgeordneten Tim Pargent von den Grünen deutlich, der nach dem potenziellen Steuerausfall und den bislang zurückgeholten Beträgen fragte.
Was genau sind Cum-Cum-Geschäfte? Ein Blick in die Geschichte hilft. Diese Geschäfte beziehen sich auf die Rückerstattung von Steuern auf Dividenden, die niemals gezahlt wurden. Um das Ganze in einen vertrauten Kontext zu setzen: Man kann es sich wie Pfandbons im Supermarkt vorstellen – nur, dass man für Flaschen, die man gar nicht besitzt, Geld zurückbekommt. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Steuerbescheinigungen, ähnlich den Pfandbons, kopiert, sodass sich die Akteure Gelder vom Staat auszahlen lassen konnten, ohne jemals Steuern gezahlt zu haben. Laut der Tagesschau waren hierbei zahlreiche Helfer beteiligt: Geldgeber, Banker und sogar Steueranwälte. Es flossen immense Summen an die Beteiligten, während der Staat auf den Kosten sitzen bleibt.
Uneinbringliche Beträge und Rückforderungsquoten
Die Zahlen sind nicht ohne: Das potenzielle Gesamt-Steuerausfallrisiko bei Cum-Cum-Geschäften beläuft sich auf 227,85 Millionen Euro, wobei bisher nur 37,64 Millionen Euro zurückgeholt oder nicht zur Anrechnung zugelassen werden konnten. Dies entspricht einer Rückforderungsquote von 16,5 Prozent – das ist ausbaufähig! Rund 190 Millionen Euro stehen somit weiterhin im Raum und müssen dringend geklärt werden. Im Vergleich dazu sieht es bei den Cum-Ex-Geschäften besser aus: Hier beträgt das potenzielle Risiko ganze 410,45 Millionen Euro, von denen erfreulicherweise bereits 354,63 Millionen Euro – also stolze 86,4 Prozent – zurückgezahlt werden konnten.
Ein Teil der Cum-Cum-Forderungen ist bereits verjährt, andere können aufgrund von Insolvenzen nicht mehr eingezogen werden. Hierbei handelt es sich um etwa 16,43 Millionen Euro, die weg sind, bevor die Aufarbeitung wirklich in Schwung kommen konnte. Zudem wurden Verfahren im Wert von 21,3 Millionen Euro bereits vor einer geänderten Rechtsauffassung im Jahr 2021 rechtskräftig abgeschlossen und können nicht mehr angefochten werden. Das macht den freistaatbayerischen Schatzmeister nicht gerade glücklich, denn schließlich handelt es sich um etwa 39,04 Millionen Euro, die endgültig als verloren gelten.
Ein Aufschrei der Vernunft kommt von Tim Pargent, der eine verstärkte personelle Ausstattung und die Schaffung einer zentralen Spezialeinheit für die Bearbeitung von Cum-Cum-Fällen fordert. Es braucht dringend einen wirksamen und zügigen Ansatz, um diese finanziellen Unklarheiten ein für alle Mal zu klären.
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