Neue Regeln: So geben Sie Batterien im Landkreis Ansbach richtig ab!
Im Landkreis Ansbach steht ab dem 1. Januar 2026 eine wichtige Neuerung an: Die Annahme von Batterien und Akkus an den Wertstoffhöfen wird umgestellt. Statt wie bisher unkompliziert abzugeben, müssen alle Bürger künftig die Elektrotheke aufsuchen, um ihre Altbatterien dort abzugeben. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung der EU-Batterieverordnung, die im August 2023 in Kraft trat und die Anforderungen an die Entsorgung von Batterien, insbesondere der häufig verwendeten Lithium-Ionen-Akkus, regelt. Laut Fränkischer.de übernimmst geschultes Personal vor Ort die fachgerechte Sortierung der Abfälle in Sammelbehälter.
Aber was genau ändert sich? Ab Januar dürfen nur intakte Haushaltsbatterien, wie AA oder AAA, sowie Lithium-Ionen-Batterien an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Dabei ist es wichtig, dass die Pole der Lithium-Ionen-Batterien vor der Abgabe mit transparentem Klebeband abgeklebt werden, um mögliche Brandrisiken zu minimieren. Außerhalb der Wertstoffhöfe werden defekte Lithium-Ionen-Batterien, also solche mit Brandspuren oder Aufblähungen, nicht angenommen. Diese müssen über die Firma Pfahler in Dinkelsbühl entsorgt werden, die samstags von 7:30 bis 12 Uhr für die Annahme bereitsteht, jedoch ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.
Neue Kategorien für Altbatterien
Die Neuregelungen haben auch Auswirkungen auf die Kategorisierung der Altbatterien. Gemäß der EU-Batterieverordnung wurden Altbatterien in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt. Dazu gehören:
- Gerätebatterien
- Leichtfahrzeugbatterien (wie E-Bikes und E-Scooter)
- Starterbatterien
- Industriebatterien
- Elektrofahrzeugbatterien (für E-Pkw, -Lkw usw.)
Diese neuen Regelungen bilden die Grundlage für eine geregelte Entsorgung und sind ein Teil davon, dass öffentlich-rechtliche Entsorger ab 2026 verpflichtet sind, Leichtfahrzeugbatterien aus privaten Haushalten zurückzunehmen. Auf dass die Bürger sich bei ihrer Kommune über Möglichkeiten der Rückgabe informieren.
Sichere Lagerung defekter Batterien
Ein wichtiger Hinweis für alle Bürger ist, dass defekte Lithium-Ionen-Batterien vor der Abgabe sicher gelagert werden sollten. Die Empfehlung des Landkreises ist, diese Batterien außerhalb von Gebäuden in einem feuerfesten Behälter zu lagern und sie mit nicht brennbarem Material, wie trockenem Sand, zu bedecken. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig, um das Risiko von Bränden zu reduzieren, das von defekten Batterien ausgeht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Annahmeregelungen eine bedeutende Verbesserung der Entsorgungspraktiken im Landkreis Ansbach darstellen und darauf abzielen, die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit im Umgang mit Batterien und Akkus zu fördern. Bürger sollten sich gut auf die neuen Regulierungen vorbereiten, um auch in Zukunft umweltbewusst und sicher zu handeln. Weitere Informationen zur neuen Batterieverordnung finden Sie auch auf remondis-industrie-service.de.
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