Heute ist der 21.04.2026 und im schönen Aichach-Friedberg gibt es Neuigkeiten, die vor allem unsere Imker und Naturfreunde aufhorchen lassen. Am 17. April 2026 wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg ein Sperrbezirk im nördlichen Stadtgebiet von Friedberg eingerichtet. Grund dafür ist die amtliche Feststellung der Amerikanischen Faulbrut, einer äußerst ansteckenden bakterielle Erkrankung der Bienenbrut, die durch das Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird.

Die Amerikanische Faulbrut stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für Bienenvölker dar, sondern hat in den letzten Jahren auch in Deutschland zu verheerenden Bienenverlusten geführt. Trotz zahlreicher Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Seuche nicht eingedämmt werden, was die Lage für viele Imker zunehmend prekär macht. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Sporen, die in vielen Handelshonigen vorhanden sind und bei Verfütterung übertragen werden können. Sporen sind bemerkenswert widerstandsfähig und können über Jahrzehnte hinweg infektiös bleiben. Diese Umstände machen die Bekämpfung der Krankheit umso herausfordernder.

Der Sperrbezirk und seine Regeln

Der neu eingerichtete Sperrbezirk hat einen Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand. Die Grenzen verlaufen im Norden kurz vor Wulfertshausen, im Osten vor dem Gelände des Sportfreunde Friedberg e.V., im Süden an der Wallfahrtskirche Herrgottsruh und im Westen entlang der Friedberger Ach. Innerhalb dieses Sperrbezirks gelten strenge Schutzmaßnahmen: Bewegliche Bienenstände dürfen nicht vom Standort entfernt werden. Außerdem ist es untersagt, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben und andere Bienenprodukte zu entfernen oder in den Sperrbezirk zu verbringen. Eine Ausnahme bildet der Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen vorgesehen ist und entnommen werden darf.

Am 20. April 2026 wurde das Überwachungsgebiet sogar auf einen Umkreis von mindestens zwei Kilometern um die betroffenen Betriebe erweitert, nachdem zwei weitere Verdachtsbetriebe festgestellt wurden. Im Überwachungsgebiet sind alle Imker verpflichtet, Untersuchungen durch das Veterinäramt Aichach-Friedberg in Zusammenarbeit mit einem Bienensachverständigen durchführen zu lassen. Das Veterinäramt wird direkt auf die betroffenen Imker zugehen und stellt sicher, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.

Pflichten der Imker und die Bedeutung der Meldung

Imker sind gesetzlich verpflichtet, klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut anzuzeigen. Oft wird der beste Zeitpunkt zur Bekämpfung verpasst, da der Ausbruch der AFB mit klinischen Symptomen einem langfristigen Prozess folgt, ohne vorherige Anzeichen. Routinemäßige Laboruntersuchungen von Gemüll- oder Futterkranzproben sind zwar nicht vorgeschrieben, jedoch wäre eine flächendeckende labordiagnostische Untersuchung wünschenswert, um infizierte Völker schneller zu identifizieren.

Bei Verdacht oder Ausbruch der AFB sind Imker und Bienenhalter zur Mitwirkung bei der Bekämpfung verpflichtet. Beauftragte Personen haben das Recht, Grundstücke und Räume zu betreten sowie Einsicht in geschäftliche Unterlagen zu nehmen. Auf Anforderung sind lebende oder tote Tiere sowie Erzeugnisse zur Untersuchung zu überlassen. Das Veterinäramt stellt vollständige Allgemeinverfügungen und detaillierte Kartenmaterialien auf seiner Website zur Verfügung, um die Imker bestmöglich zu informieren.

Die Situation rund um die Amerikanische Faulbrut ist ernst, und es ist von großer Bedeutung, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um die Gesundheit unserer Bienen zu sichern. Die Bienen sind nicht nur für die Umwelt von unschätzbarem Wert, sondern auch für die Landwirtschaft und die Produktion von Honig. Ein weiterer Verlust an Bienenvölkern könnte weitreichende Folgen für die Biodiversität und die Nahrungsmittelproduktion haben. Daher ist jede Maßnahme zur Bekämpfung dieser Seuche von höchster Dringlichkeit.